14. Allgemeine Bedingungen
Geltendes Recht und Gerichtsstand
14.1 Unbeschadet der Klauseln 7 (Schlichtung und Gerichtsstand) und 9 (Geltendes Recht) der Standardvertragsklauseln gilt Folgendes:
14.1.1 Die Parteien dieser Ergänzung unterwerfen sich hiermit der in der Vereinbarung festgelegten Gerichtsstandswahl in Bezug auf Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich auf beliebige Weise aus dieser Ergänzung ergeben, einschließlich Streitigkeiten über ihre Existenz, Gültigkeit oder Kündigung oder die Folgen ihrer Nichtigkeit; und
14.1.2 Diese Ergänzung und alle nicht-vertraglichen oder sonstigen Verpflichtungen, die infolge von oder im Zusammenhang mit dieser Ergänzung entstehen, unterliegen dem Recht des Landes oder Gebietes, das zu diesem Zweck in der Vereinbarung festgelegt ist.
Rangfolge
14.2 Nichts in dieser Ergänzung schränkt die Verpflichtungen des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens des Unternehmens im Rahmen der Vereinbarung in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten ein oder gestattet dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen des Unternehmens, personenbezogene Daten auf eine Weise zu verarbeiten (oder deren Verarbeitung zu gestatten), die gemäß der Vereinbarung verboten ist. Im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen dieser Ergänzung und den Standardvertragsklauseln haben die Standardvertragsklauseln Vorrang.
14.3 Vorbehaltlich Abschnitt 14.2 haben im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser Ergänzung und anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich der Vereinbarung und einschließlich (sofern keine ausdrückliche anderslautende, schriftliche im Namen der Parteien unterzeichnete Vereinbarung getroffen wurde) Vereinbarungen, die nach dem Datum dieser Ergänzung abgeschlossen wurden oder abgeschlossen werden sollen, die Bestimmungen dieser Ergänzung in Bezug auf den Gegenstand dieser Ergänzung Vorrang.
Änderungen der Datenschutzgesetze usw.
14.4 Kemin kann:
14.4.1 unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 (dreißig) Kalendertagen durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen gelegentlich Änderungen an den Standardvertragsklauseln (einschließlich der unter Abschnitt 13.1 abgeschlossenen Standardvertragsklauseln) vornehmen, wenn diese für eingeschränkte Übertragungen gelten, die einem bestimmten Datenschutzgesetz unterliegen und die infolge einer Änderung dieses Datenschutzgesetzes oder einer Entscheidung einer zuständigen Behörde nach diesem Datenschutzgesetz erforderlich sind, damit solche eingeschränkten Übertragungen ohne Verstoß gegen dieses Datenschutzgesetz vorgenommen werden können (oder weiterhin vorgenommen werden können); und
14.4.2 andere Änderungen dieser Ergänzung vorschlagen, die Kemin angemessen für notwendig hält, um die Anforderungen von Datenschutzgesetzen zu erfüllen.
14.5 Wenn Kemin gemäß Abschnitt 14.4.1 eine Mitteilung bereitstellt, gilt Folgendes:
14.5.1 Das Unternehmen und jedes verbundene Unternehmen des Unternehmens müssen unverzüglich kooperieren (und sicherstellen, dass betroffene Auftragsverarbeiter im Unterauftragsverhältnis unverzüglich kooperieren), um sicherzustellen, dass gleichwertige Änderungen an Vereinbarungen vorgenommen werden, die gemäß Abschnitt 7.4.3 getroffen wurden; und
14.5.2 Kemin darf die Zustimmung zu folgenden vom Unternehmen vorgeschlagenen Abweichungen dieser Ergänzung nicht unangemessen verweigern oder verzögern, um sich selbst oder ein verbundenes Unternehmen des Unternehmens vor zusätzlichen Risiken im Zusammenhang mit den unter Abschnitt 14.4.1 und/oder 14.5.1 vorgenommenen Änderungen zu schützen.
14.6 Wenn Kemin eine Mitteilung gemäß Abschnitt 14.4.2 bereitstellt, diskutieren die Parteien die vorgeschlagenen Änderungen unverzüglich und verhandeln in gutem Glauben mit dem Ziel, diese oder alternative Änderungen, mit denen die in der Mitteilung von Kemin identifizierten Anforderungen erfüllt werden sollen, so schnell wie möglich zu vereinbaren und zu implementieren.
14.7 Weder Kemin noch das Unternehmen benötigen die Zustimmung oder Genehmigung eines verbundenen Unternehmens von Kemin Industries oder eines verbundenen Unternehmens des Unternehmens, um diese Ergänzung gemäß diesem Abschnitt 14.5 oder anderweitig zu ändern.
Salvatorische Klausel
14.8 Sollte eine Bestimmung dieser Ergänzung ungültig oder undurchsetzbar sein, bleibt der Rest dieser Ergänzung gültig und in Kraft. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird entweder (i) wie erforderlich geändert, um ihre Gültigkeit und Durchsetzbarkeit zu gewährleisten und die Absichten der Parteien dabei so gut wie möglich zu wahren, oder, falls dies nicht möglich ist, (ii) so ausgelegt, als wäre der ungültige oder undurchsetzbare Teil nie darin enthalten gewesen.